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Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden

Fassungen (Gesetz)
ab 21.04.1931 — BGBl. Nr. 284/1932 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute21.04.1931 BGBl. Nr. 284/1932 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 284 aus 1932,

Typ

Vertrag – Polen

Inkrafttretensdatum

21.04.1931

Außerkrafttretensdatum

Index

39/09 Auslandsschulden

Langtitel

(Übersetzung.)

Österreichisch-polnische Vereinbarung, betreffend die Regelung gewisser österreichisch-ungarischer Vorkriegsschulden.

StF: BGBl. Nr. 284/1932 (NR: GP III 439 AB 444 S. 121.)

Sonstige Textteile

Nachdem die am 20. Jänner 1930 im Haag unterfertigte österreichisch-polnische Vereinbarung, betreffend die Regelung gewisser österreichisch-ungarischer Vorkriegsschulden, welche also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 2. April 1930.

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen ist am 21. April 1931 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die im Haag zwischen den gehörig bevollmächtigten Delegierten der österreichischen Bundesregierung und der polnischen Regierung abgeführten Besprechungen haben zu folgenden Ergebnissen geführt:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2014

Gesetzesnummer

10003774

Dokumentnummer

NOR11003808

alte Dokumentnummer

N3193213542T