Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Österreichisch-ungarische Vorkriegsschulden
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 284/1932Bundesgesetzblatt Nr. 284 aus 1932,
Inkrafttretensdatum
21.04.1931
Index
39/09 Auslandsschulden
Langtitel
(Übersetzung.)
Österreichisch-polnische Vereinbarung, betreffend die Regelung gewisser österreichisch-ungarischer Vorkriegsschulden.
StF: BGBl. Nr. 284/1932 (NR: GP III 439 AB 444 S. 121.)
Sonstige Textteile
Nachdem die am 20. Jänner 1930 im Haag unterfertigte österreichisch-polnische Vereinbarung, betreffend die Regelung gewisser österreichisch-ungarischer Vorkriegsschulden, welche also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 2. April 1930.
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen ist am 21. April 1931 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die im Haag zwischen den gehörig bevollmächtigten Delegierten der österreichischen Bundesregierung und der polnischen Regierung abgeführten Besprechungen haben zu folgenden Ergebnissen geführt:
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR11003808
alte Dokumentnummer
N3193213542T