Absatz 2,Diese Vorschriften sind sinngemäß anzuwenden, wenn Protest für kaufmännische Papiere aufzunehmen ist, die an Order lauten (Artikel 301 und 302 H.G.B.).
BGBl. Nr. 291/1932
Bundesgesetz vom 18. August 1932 zur Einführung des Wechselgesetzes.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 89neu
i) Proteste von Wechseln und kaufmännischen
Papieren.
Paragraph 89, (1) Das Verfahren für die Aufnahme von Wechselprotesten richtet sich nach den Vorschriften des Wechselgesetzes.