BGBl. Nr. 90/1932
Übereinkommen zwischen Österreich und der Türkei über die wechselseitigen rechtlichen Beziehungen in Zivil- und Handelssachen und über die Vollstreckungsrechtshilfe.
Änderungen durch diese Kundmachung
Rechtshilfe und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
neu
Art. 1neu
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