BGBl. II Nr. 22/1934
Verordnung der Bundesministerien für Justiz und Unterricht vom 9. Mai 1934 über die Ausstellung von Bestätigungen anläßlich der in den öffentlichen Büchern durchzuführenden Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen
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§ 1neu
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