Verordnung der Bundesministerien für Justiz und Unterricht vom 9. Mai 1934 über die Ausstellung von Bestätigungen anläßlich der in den öffentlichen Büchern durchzuführenden Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen.
Kundmachung
BGBl. II Nr. 22/1934× zu Veräußerung oder Belastung von kirchlichem Vermögen