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BGBl. II Nr. 95/1934

kundgemacht 30.06.1934 RIS↗
Bundesgesetz vom 15. Juni 1934, betreffend die Liquidierung der Commission für Verkehrsanlagen in Wien.
Kundmachung BGBl. II Nr. 95/1934× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 01.07.1934 · idF BGBl. II Nr. 95/1934 § 1↗RIS↗

Paragraph eins, (1) Das diesem Gesetze angeschlossene und einen Bestandteil dieses Gesetzes bildende Übereinkommen über die Liquidierung der Commission für Verkehrsanlagen in Wien, abgeschlossen zwischen dem Bunde, dem Bundeslande Niederösterreich und der Stadt Wien, letzterer zugleich als Bundesland Wien, unter Beitritt der Unternehmung „Österreichische Bundesbahnen“, wird genehmigt.

  1. Absatz 2,Die mit dem Gesetze vom 18. Juni 1892, R. G. Bl. Nr. 109, geschaffene Commission für Verkehrsanlagen in Wien wird mit 1. Juli 1934 aufgelöst.