Absatz eins,Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1934 in Kraft.
BGBl. II Nr. 95/1934
Bundesgesetz vom 15. Juni 1934, betreffend die Liquidierung der Commission für Verkehrsanlagen in Wien.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 8neu
Paragraph 8,
- Absatz 2,Mit seiner Vollziehung ist, soweit nicht in ihm etwas anderes angeordnet wird, der Bundesminister für Handel und Verkehr betraut.