BGBl. Nr. 99/1948
99. Bundesverfassungsgesetz: Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen.
Bundesverfassungsgesetz vom 21. April 1948, über die vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorzeitige Beendigung der im Nationalsozialistengesetz vorgesehenen Sühnefolgen für minderbelastete Personen.
neu
§ 0↗RIS↗
§ 4neu
Paragraph 4,
Für das Entstehen der Sühneabgabeschuld ist die Bestimmung des Paragraph eins, ohne Bedeutung. Die Verpflichtung zur Entrichtung bereits entstandener Schuldigkeiten am Sühneabgabe bleibt unberührt.