BGBl. Nr. 128/1950
128. Kundmachung: Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 9. Mai 1950 über die Wiederverlautbarung von Vorschriften auf dem Gebiete des Patentrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 34neu
römisch sechs. Vollzugsklausel.
Paragraph 34,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien betraut.