BGBl. Nr. 152/1950
152. Bundesgesetz. Maß- und Eichgesetz — MEG.
Bundesgesetz vom 5. Juli 1950 über das Maß- und Eichwesen (Maß- und Eichgesetz — MEG.).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 45neu
4. Verkehrsfähigkeit.
Paragraph 45,
Nach der Eichung unrichtig gewordene Meßgeräte dürfen im eichpflichtigen Verkehr nicht angewendet oder bereitgehalten werden. Sie gelten als unrichtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen überschritten werden.