BGBl. Nr. 54/1956
54. Bundesgesetz: Gehaltsgesetz 1956.
Bundesgesetz vom 29. Feber 1956 über die Bezüge der Bundesbeamten (Gehaltsgesetz 1956).
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 39neu
römisch zwei. HAUPTSTÜCK
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Sonderbestimmungen
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Gendarmeriedienst
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Paragraph 39,
Der normale Sicherheitsdienst und Patrouillendienst im Überwachungsrayon begründet einen Anspruch auf Tagesgebühr nur dann, wenn die mit der Dienstleistung verbundene Dauer der Abwesenheit von der Dienststelle acht Stunden übersteigt; hiebei gebührt für jede in Anspruch genommene Nachtunterkunft eine Nächtigungsgebühr.