Völkermord;
BGBl. Nr. 91/1958
91. Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.
KONVENTION ÜBER DIE VERHÜTUNG UND BESTRAFUNG DES VÖLKERMORDES
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Die folgenden Handlungen werden bestraft:
- Litera a
- Litera bVerschwörung zur Begehung von Völkermord;
- Litera cunmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord;
- Litera dVersuch des Völkermordes;
- Litera eBeteiligung am Völkermord.