BGBl. Nr. 101/1959
101. Bundesgesetz: Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten.
Bundesgesetz vom 19. März 1959, womit für das Bundesland Kärnten Vorschriften zur Durchführung der Minderheiten-Schulbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages getroffen werden (Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten).
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5 § 29neu
Paragraph 29, Den Lehrplan und die Reifeprüfungsvorschrift für die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache erläßt unter Bedachtnahme auf die für die österreichischen Mittelschulen allgemein geltenden Lehrpläne und Reifeprüfungsvorschriften und unter Zugrundelegung der in diesem Artikel festgesetzten Bestimmungen das Bundesministerium für Unterricht nach Anhören des Landesschulrates für Kärnten durch Verordnung.