Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 34/1960

kundgemacht 05.02.1960 RIS↗
34. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der mittleren Enns.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 25. Jänner 1960, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der mittleren Enns erlassen wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 34/1960× zu Wasserkraftnutzung der mittleren Enns×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wasserkraftnutzung der mittleren Enns neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 06.02.1960 · idF BGBl. Nr. 34/1960 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Bei Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung der Enns zwischen der Mündung des Erzbaches und der Mündung des Gaflenzbaches (ausschließlich) ist auf einen möglichst lückenlosen Ausbau sowie auf Speichermöglichkeiten und die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an der unteren Enns Bedacht zu nehmen.