BGBl. Nr. 34/1960
34. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der mittleren Enns.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 25. Jänner 1960, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der mittleren Enns erlassen wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Bei Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung der Enns zwischen der Mündung des Erzbaches und der Mündung des Gaflenzbaches (ausschließlich) ist auf einen möglichst lückenlosen Ausbau sowie auf Speichermöglichkeiten und die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an der unteren Enns Bedacht zu nehmen.