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BGBl. Nr. 39/1960

kundgemacht 16.02.1960
39. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.
Kundmachung BGBl. Nr. 39/1960× zu Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweden)

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweden) neu