289. Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung.
Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung.
Kundmachung
BGBl. Nr. 289/1961× zu Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung×
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung
neu
§ 0↗RIS↗