BGBl. Nr. 274/1962
274. Verordnung: Literarische Behelfe, die in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspflegeranwärter benützt werden dürfen.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 6. September 1962 über die literarischen Behelfe, die in den Ausbildungslehrgängen für Rechtspflegeranwärter benützt werden dürfen.