BGBl. Nr. 310/1962
310. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 14neu
Artikel 14
Dieses Abkommen wird ratifiziert. Die Ratifikationsurkunden werden in Belgrad ausgetauscht werden.