Rechtstracker.at

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Bosnien-Herzegowina)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.03.1992 — BGBl. Nr. 310/1962 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.03.1992 BGBl. Nr. 310/1962 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 310 aus 1962,

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1992

Außerkrafttretensdatum

Index

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.

StF: BGBl. Nr. 310/1962 (NR: GP IX RV 670 AB 708 S. 102. BR: S. 192.)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 10. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind bezüglich der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln wie folgt übereingekommen:

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2023, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Schlagworte

e-rk,
Exekution, Vollstreckungsrechtshilfe

Im RIS seit

20.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Gesetzesnummer

20012197

Dokumentnummer

NOR40251484

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/310/P0/NOR40251484