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BGBl. Nr. 51/1965

kundgemacht 30.03.1965
51. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich einerseits und den Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande andererseits betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich einerseits und den Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande andererseits betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze
Kundmachung BGBl. Nr. 51/1965× zu Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Änderungen durch diese Kundmachung

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze neu