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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.1965 — BGBl. Nr. 51/1965 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.04.1965 BGBl. Nr. 51/1965 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1965,

Typ

Vertrag – Multilateral

Inkrafttretensdatum

01.04.1965

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich einerseits und den Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande andererseits betreffend die Übernahme von Personen an der Grenze

StF: BGBl. Nr. 51/1965

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. April 1965 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die gegenseitige Übernahme von Personen an der Grenze im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben einerseits die Bundesregierung der Republik Österreich und andererseits die Regierungen des Königreiches Belgien, des Großherzogtums Luxemburg und des Königreiches der Niederlande, die auf Grund des zwischen ihnen am 11. April 1960 abgeschlossenen Abkommens betreffend die Verlegung der Personenkontrolle an die Außengrenzen des Beneluxgebietes gemeinsam auftreten, folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2014

Gesetzesnummer

10005279

Dokumentnummer

NOR11005363

alte Dokumentnummer

N4196510229W