Absatz eins,Zur Ermittlung der Höhe des Verlustes an unbebauten Grundstücken ist in Budapest von 25 Schilling je Quadratmeter und in Städten mit mehr als 25.000 Einwohnern von 15 Schilling je Quadratmeter auszugehen.
BGBl. Nr. 294/1967
294. Bundesgesetz: Verteilungsgesetz Ungarn
Bundesgesetz vom 31. Mai 1967 über die Verwendung der zufließenden Mittel aus dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Regelung offener finanzieller Fragen (Verteilungsgesetz Ungarn)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
Paragraph 11,
- Absatz 2,Für unbebaute Grundstücke im Gebiet aller anderen Orte ist von 7 Schilling je Quadratmeter auszugehen.