BGBl. Nr. 219/1968
219. Verordnung: Bestimmung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Thaur-Mure
Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 10. Juni 1968, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Thaur-Mure bestimmt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3neu
Paragraph 3,
Diese Verordnung tritt nach Ablauf einer Woche nach dem Tag der Kundmachung in Kraft.