BGBl. Nr. 256/1969
256. Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau samt Vorbehalt
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE DER FRAU
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
ARTIKEL römisch sechs
Ziffer eins Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Ziffer 2 Für jeden Staat, der das Übereinkommen nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.