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BGBl. Nr. 256/1969

kundgemacht 18.07.1969 RIS↗
256. Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau samt Vorbehalt
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE POLITISCHEN RECHTE DER FRAU
Kundmachung BGBl. Nr. 256/1969× zu Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau neu § 0↗RIS↗
Art. 6neu
in Kraft ab 17.07.1969 · idF BGBl. Nr. 256/1969 Art. 6↗RIS↗

ARTIKEL römisch sechs

Ziffer eins Dieses Übereinkommen tritt am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

Ziffer 2 Für jeden Staat, der das Übereinkommen nach Hinterlegung der sechsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde ratifiziert oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am neunzigsten Tag nach der Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.