BGBl. Nr. 376/1969
376. Verordnung: Erlassung von Richtlinien über die Führung von Lehrkursen zur Fortbildung und Sonderausbildung im Krankenpflegefachdienst und in den medizinisch-technischen Diensten
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. Oktober 1969, mit der Richtlinien über die Führung von Lehrkursen zur Fortbildung und Sonderausbildung im Krankenpflegefachdienst und in den medizinisch-technischen Diensten erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 15neu
Paragraph 15,
Die Lehrkurse sind so zu führen, daß die Vermittlung der zur Ausübung der Spezial-, Lehr- oder Führungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten gewährleistet ist.