BGBl. Nr. 376/1969
376. Verordnung: Erlassung von Richtlinien über die Führung von Lehrkursen zur Fortbildung und Sonderausbildung im Krankenpflegefachdienst und in den medizinisch-technischen Diensten
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. Oktober 1969, mit der Richtlinien über die Führung von Lehrkursen zur Fortbildung und Sonderausbildung im Krankenpflegefachdienst und in den medizinisch-technischen Diensten erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Paragraph 7,
Die Fortbildungskurse sind so zu führen, daß eine die jeweiligen Berufserfordernisse berücksichtigende ausreichende Fortbildung gewährleistet ist.