BGBl. Nr. 440/1969
440. Bundesgesetz: Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds
Bundesgesetz vom 26. November 1969, betreffend die Teilnahme am System von Sonderziehungsrechten im Internationalen Währungsfonds
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4neu
Paragraph 4,
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.