BGBl. Nr. 233/1970
233. Bundesgesetz: Bodenschätzungsgesetz 1970
Bundesgesetz vom 9. Juli 1970 über die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (Bodenschätzungsgesetz 1970)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Paragraph 6,
Die nicht als Musterstücke ausgewählten landwirtschaftlich genutzten Bodenflächen sind unter Zugrundelegung der rechtsverbindlichen Ergebnisse der Schätzung der Musterstücke (Paragraph 5, Absatz 5,) zu schätzen.