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BGBl. Nr. 33/1970

kundgemacht 27.01.1970 RIS↗
33. Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit samt Anhang und einer Erklärung der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN (Nr. 102) ÜBER DIE MINDESTNORMEN DER SOZIALEN SICHERHEIT.
Kundmachung BGBl. Nr. 33/1970× zu Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 04.11.1970 · idF BGBl. Nr. 33/1970 Anl. 1↗RIS↗

Tabelle zu Teil römisch elf.
Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an die Typen der Leistungsempfänger.

Teil

Fall

Typus des Leistungsempfängers

Hundertsatz

römisch drei

Krankheit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

45

römisch vier

Arbeitslosigkeit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

45

römisch fünf

Alter

Mann mit Ehefrau im Rentenalter

40

römisch sechs

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten:

 

 

 

Arbeitsunfähigkeit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

50

 

Erwerbsunfähigkeit

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

50

 

Hinterbliebene

Witwe mit 2 Kindern

40

römisch acht

Mutterschaft

Frau

45

römisch neun

Invalidität

Mann mit Ehefrau und 2 Kindern

40

römisch zehn

Hinterbliebene

Witwe mit 2 Kindern

40