BGBl. Nr. 343/1970
343. Bundesgesetz: Tätigkeit der Notare als Beauftragte des Gerichtes (Gerichtskommissäre) im Verfahren außer Streitsachen
Bundesgesetz vom 11. November 1970 über die Tätigkeit der Notare als Beauftragte des Gerichtes (Gerichtskommissäre) im Verfahren außer Streitsachen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen
Paragraph 12,
Anmerkung, Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen, RGBl. Nr. 208 aus 1854,.)