Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 66/1970

kundgemacht 20.02.1970 RIS↗
66. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 5. Feber 1970, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts erlassen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 66/1970× zu Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wasserkraftnutzung der Drau von Villach abwärts neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 21.02.1970 · idF BGBl. Nr. 66/1970 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Das Wasserdargebot der Drau von der Gailmündung bis zur Gurkmündung wird, unbeschadet bestehender Rechte und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse einer einwandfreien Abwasserbeseitigung, Hochwasser- und Feststoffabfuhr sowie der Erhaltung des Grundwasserhaushaltes, der Wasserkraftnutzung mit dem Ziel der Errichtung einer möglichst geschlossenen nach einem wasser- und energiewirtschaftlich einheitlichen Betriebsplan arbeitenden Kraftwerkskette gewidmet.