BGBl. Nr. 87/1970
87. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiete des Filmwesens
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON SPANIEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FILMWESENS
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens
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§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
ABSCHNITT 1: FILMAUSTAUSCH
Artikel römisch eins
Die Einfuhr und Auswertung von Spielfilmen in Originalfassung, mit oder ohne Untertiteln, wird ohne Einschränkung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bewilligt werden.