die Bauart und Ausrüstung,
BGBl. Nr. 285/1971
285. Bundesgesetz: Kraftfahrgesetz-Novelle 1971
Bundesgesetz vom 8. Juli 1971, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 abgeändert wird (Kraftfahrgesetz-Novelle 1971)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 89aneu
Paragraph 89 a, Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch Kraftgas
Für Kraftfahrzeuge mit Antrieb durch Kraftgas können durch Verordnung nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, unter Berücksichtigung ihrer Eigenart Bestimmungen erlassen werden über
- Litera a
- Litera bdie technische Begutachtung,
- Litera cdie Kennzeichnung,
- Litera dden Betrieb und die über diesen zu führenden Evidenzen und
- Litera edie ausschließliche Zulässigkeit bestimmter Arten von Kraftgas, mit denen das Fahrzeug betrieben werden darf.