Absatz eins,Bei jedem Schiedsgericht ist zu bilden:
- Litera aeine land(forst)wirtschaftliche Abteilung für die Angelegenheiten der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Dienstnehmer in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben sowie für die Angelegenheiten der Unfallversicherung der selbständig Erwerbstätigen in land(forst)wirtschaftlichen Betrieben und ihre versicherten Familienangehörigen,
- Litera beine allgemeine Abteilung für die Angelegenheiten anderer "Art".