BGBl. Nr. 414/1973
414. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf über die Errichtung eines Internationalen Patentdokumentationszentrums
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf über die Errichtung eines Internationalen Patentdokumentationszentrums
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel römisch eins
Zum Zweck eines weltweiten Patentdokumentationsdienstes errichtet die Republik Österreich nach österreichischem Recht ein „Internationales Patentdokumentationszentrum“ mit dem Sitz in Wien.