Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 414/1973Bundesgesetzblatt Nr. 414 aus 1973,
Inkrafttretensdatum
22.06.1973
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf über die Errichtung eines Internationalen Patentdokumentationszentrums
StF: BGBl. Nr. 414/1973 (NR: GP XIII RV 489 AB 666 S. 64. BR: S. 319.)
Sonstige Textteile
Nachdem der am 2. Mai 1972 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf über die Errichtung eines Internationalen Patentdokumentationszentrums, welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 31. März 1973
Ratifikationstext
Der Vertrag ist nach Durchführung des in seinem Art. VIII Abs. 1 vorgesehenen Notenwechsels am 22. Juni 1973 in Kraft getreten.Der Vertrag ist nach Durchführung des in seinem Artikel römisch acht, Absatz eins, vorgesehenen Notenwechsels am 22. Juni 1973 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf haben in der Absicht, die weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Patentdokumentation zu fördern und den Zugang zu technischem Wissen zu erleichtern, folgendes vereinbart:
Anmerkung
Der Briefwechsel zwischen dem BMA der Republik Österreich und dem Generaldirektor der WIPO betreffend die Fortführung von Diensten des INPADOC durch das Österreichische Patentamt, BGBl. Nr. 356/1991, sieht Änderungen in der Anwendung des gegenständlichen Vertrages vor.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR11002298
alte Dokumentnummer
N2197314570R