BGBl. Nr. 570/1973
570. Bundesgesetz: Änderung der Rechtsanwaltsordnung
Bundesgesetz vom 8. November 1973, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 43neu
Paragraph 43,
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Sie hat nähere Bestimmungen besonders über die wirtschaftliche Gebarung, über die Geschäftsführung der einzelnen Organe und über die Führung der Kanzleigeschäfte zu enthalten.