BGBl. Nr. 570/1973
570. Bundesgesetz: Änderung der Rechtsanwaltsordnung
Bundesgesetz vom 8. November 1973, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 44neu
Paragraph 44,
Die Rechtsanwaltskammern haben im Verhältnis der Anzahl ihrer Mitglieder zueinander die Kosten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags zu tragen. Die Höhe dieser Kosten ist von der Vertreterversammlung jährlich festzustellen.