BGBl. Nr. 570/1973
570. Bundesgesetz: Änderung der Rechtsanwaltsordnung
Bundesgesetz vom 8. November 1973, mit dem die Rechtsanwaltsordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 54neu
Paragraph 54,
Über einen Antrag auf Gewährung von Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer längstens innerhalb dreier Monate zu entscheiden.