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BGBl. Nr. 252/1974

kundgemacht 14.05.1974 RIS↗
252. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 27. März 1974, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung zum Schutze des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees und deren Einzugsgebiete erlassen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 252/1974× zu Schutz des Mondsees, Fuschlsees und Zellersees×

Änderungen durch diese Kundmachung

Schutz des Mondsees, Fuschlsees und Zellersees neu § 0↗RIS↗
§ 4neu
in Kraft ab 15.05.1974 · idF BGBl. Nr. 252/1974 § 4↗RIS↗

Paragraph 4,

Auch das Interesse der Stadtgemeinde Salzburg an der Reinhaltung des Fuschlsees wird im Hinblick auf eine künftige Trinkwasserentnahme als rechtliches Interesse anerkannt.