BGBl. Nr. 538/1974
538. Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit samt Erklärungen der Republik Österreich
ÜBEREINKOMMEN ZUR VERMINDERUNG DER STAATENLOSIGKEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 13neu
Artikel 13
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens stehen der Anwendung von für die Verminderung der Staatenlosigkeit günstigeren Bestimmungen nicht entgegen, die im gegenwärtigen oder zukünftig geltenden Recht eines Vertragsstaates oder in einem anderen gegenwärtig oder zukünftig in Geltung stehenden Übereinkommen, Vertrag oder Abkommen zwischen zwei oder mehreren Vertragsstaaten enthalten sein mögen.