Absatz eins,Die Umwandlung gemäß Paragraph 17, Ziffer 3 und 4 ist gemeinsam mit der Bescheinigung gemäß Paragraph 39, mit Bescheid unter der Bedingung zu verfügen, daß der Plan im Grundbuch durchgeführt wird.
BGBl. Nr. 238/1975
238. Bundesgesetz: Änderung des Vermessungsgesetzes, des Liegenschaftsteilungsgesetzes sowie des Luftfahrtgesetzes
Bundesgesetz vom 20. März 1975, mit dem das Vermessungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz sowie das Luftfahrtgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
Paragraph 20,
- Absatz 2,In allen übrigen Fällen ist die Umwandlung mit Bescheid zu verfügen und nach Eintritt der Rechtskraft desselben im Grundstücksverzeichnis des Grundsteuerkatasters einzutragen.