Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden.
BGBl. Nr. 273/1975
273. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Mai 1975, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6neu
Schlußbestimmungen
Paragraph 6,
- Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1975 in Kraft.
- Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Juni 1975 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 31. Dezember 1975 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1976 in Kraft.