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BGBl. Nr. 273/1975

kundgemacht 21.05.1975 RIS↗
273. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Mai 1975, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher erlassen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 273/1975× zu Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 01.06.1975 · idF BGBl. Nr. 273/1975 § 6↗RIS↗

Schlußbestimmungen

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1975 in Kraft.
  3. Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Juni 1975 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 31. Dezember 1975 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1976 in Kraft.