die Bezeichnung des Erkenntnisses (Bescheides), gegen das es sich richtet;
BGBl. Nr. 335/1975
335. Bundesgesetz: Finanzstrafgesetznovelle 1975
Bundesgesetz vom 29. April 1975, mit dem das Finanzstrafgesetz und im Zusammenhang damit das Mineralölsteuergesetz 1959, das Gasöl-Steuerbegünstigungsgesetz, das Tabaksteuergesetz 1962, das Tabakmonopolgesetz 1968 und das Einkommensteuergesetz 1972 geändert werden (Finanzstrafgesetznovelle 1975)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 153neu
Paragraph 153, (1) Das Rechtsmittel muß enthalten:
- Litera a
- Litera bdie Erklärung, in welchen Punkten das Erkenntnis (der Bescheid) angefochten wird;
- Litera cdie Erklärung, welche Änderungen beantragt werden;
- Litera deine Begründung;
- Litera ewenn neue Tatsachen oder neue Beweismittel vorgebracht werden, deren Bezeichnung.
- Absatz 2,Berufungen des Amtsbeauftragten sind in so vielen Ausfertigungen einzubringen, daß auch jedem Beschuldigten und Nebenbeteiligten des Verfahrens eine Ausfertigung zugestellt werden kann.