BGBl. Nr. 406/1975
406. Verordnung: Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 11. Juli 1975 über die Ausstattung und die Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Die Verwundetenmedaille ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.