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BGBl. Nr. 406/1975

kundgemacht 29.07.1975 RIS↗
406. Verordnung: Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 11. Juli 1975 über die Ausstattung und die Art des Tragens der Verwundetenmedaille
Kundmachung BGBl. Nr. 406/1975× zu Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille×

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausstattung und Art des Tragens der Verwundetenmedaille neu § 0↗RIS↗
§ 1neu
in Kraft ab 30.07.1975 · idF BGBl. Nr. 406/1975 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Die Verwundetenmedaille ist nach der in der Anlage enthaltenen Beschreibung zu gestalten.