BGBl. Nr. 631/1975
631. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Strafprozeßordnung 1960
Kundmachung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1975 über die Wiederverlautbarung der Strafprozeßordnung 1960
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 133neu
Paragraph 133,
Ist die körperliche Besichtigung einer Frauensperson nötig, so ist womöglich eine Ärztin damit zu beauftragen.