Absatz 2,Ergeben sich bei der Umrechnung gemäß Absatz eins, Teile von Arbeitstagen, so sind diese auf ganze Arbeitstage aufzurunden.
BGBl. Nr. 319/1977
319. Bundesgesetz: 24. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle
Bundesgesetz vom 2. Juni 1977, mit dem das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert wird (24. Vertragsbedienstetengesetz-Novelle)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27cneu
Erholungsurlaub bei Fünftagewoche
Paragraph 27 c, (1) Gilt für einen Vertragsbediensteten die Fünftagewoche, so ist das Ausmaß des gebührenden Erholungsurlaubes (Paragraphen 27 a und 27 b) in der Weise anzurechnen, daß an die Stelle von sechs Werktagen fünf Arbeitstage treten.
- Absatz 3,Ist das Urlaubsausmaß eines Vertragsbediensteten auf Arbeitstage umzurechnen und fällt während der Zeit seines Erholungsurlaubes ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag, so hat er Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag. Der Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag besteht auch dann, wenn ein Samstagfeiertag an das Ende eines mindestens fünf Tage dauernden Erholungsurlaubes anschließt.