BGBl. Nr. 403/1977
403. Bundesgesetz: Neuordnung des Kindschaftsrechts
Bundesgesetz vom 30. Juni 1977 über die Neuordnung des Kindschaftsrechts
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1034neu
Gerichtliche und gesetzliche Bevollmächtigung.
Paragraph 1034,
Das Recht der Vormünder und Curatoren, die Geschäfte ihrer Pflegebefohlenen zu verwalten, gründet sich auf die Anordnung des Gerichtes, von welchem sie bestellet sind. Das Recht der Eltern, ihre minderjährigen ehelichen Kinder zu vertreten, wird unmittelbar durch das Gesetz eingeräumt.