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BGBl. Nr. 29/1978

kundgemacht 12.01.1978 RIS↗
29. Verordnung: Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Miedererzeuger
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 15. Dezember 1977, mit der die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Miedererzeuger erlassen wird
Kundmachung BGBl. Nr. 29/1978× zu Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Miedererzeuger×

Änderungen durch diese Kundmachung

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Miedererzeuger neu § 0↗RIS↗
§ 6neu
in Kraft ab 01.02.1978 · idF BGBl. Nr. 29/1978 § 6↗RIS↗

Schlußbestimmungen

Paragraph 6,

  1. Absatz eins,Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Miedererzeuger ist im übrigen die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 170 aus 1974, anzuwenden.
  2. Absatz 2,Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1978 in Kraft.
  3. Absatz 3,Hinsichtlich der Personen, die vor dem 1. Feber 1978 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben, und die bis 31. Juli 1978 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. August 1978 in Kraft.