BGBl. Nr. 560/1978
560. Bundesgesetz: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz — GSVG
Bundesgesetz vom 11. Oktober 1978 über die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz — GSVG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 54neu
ZWEITER TEIL
Leistungen
ABSCHNITT römisch eins
Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
Entstehen der Leistungsansprüche
Paragraph 54,
Die Ansprüche auf die Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.